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Amateurfunk(vor)kurs in Planung
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Einleitung
Was ist Amateurfunk eigentlich?
Der Begriff Amateurfunkdienst (ugs. Amateurfunk) ist in der VO Funk der ITU wie folgt international definiert:
1.56 amateur service: A radiocommunication service for the purpose of self-training, intercommunication and technical investigations carried out by amateurs, that is, by duly authorized persons interested in radio technique solely with a personal aim and without pecuniary interest.
Radio Regulations, Year: 2020
zu deutsch: 1.56 Amateurfunkdienst: Ein Funkdienst zum Zwecke der Selbstausbildung, der gegenseitigen Verständigung und der technischen Untersuchung, der von Amateuren, d.h. von ordnungsgemäß befugten, an der Funktechnik interessierten Personen ausschließlich mit persönlichem Ziel und ohne finanzielles Interesse, durchgeführt wird.
Manche Staaten, wie auch Deutschland, fassen den Begriff teilweise etwas weiter und ergänzen beispielsweise, wie im Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997) unter § 2 Begriffsbestimmungen zu lesen, wie folgt:
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. Funkamateur1) der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befaßt,
2. Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste,
3. eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf mindestens einer der im Frequenzplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
NA
https://youtube.com/playlist?list=PLIhD_SN-cY9INKtv8PrlV1dF8ZGT83CtT&si=_VAQwkEkocmN9oPp
-
- Anlage 1 der AFuV
Amateurfunkklassen
In aufsteigender Reigenfolge – von leicht bis schwer – gibt es seit inkrafttreten am 24. Juni 2024 folgende Klassen N → E → A.
- Klasse N (Entry-Class) - nur Funkbetrieb auf den 10m-, 2m- und 70-cm Amateurfunk
- Klasse E (Novice)
- Klasse A (HAREC), Harmonised Amateur Radio Examination Certificate
Links
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Notizen
- Vorschriften
- Betriebliche Kenntnisse
- Technische Kenntnisse N
3 - Technische Kenntnisse N | Fragen |
---|---|
3.1 - Allgemeine mathematische Grundkenntnisse und Größen | 16 |
3.2 - Elektrizitäts-, Elektromagnetismus- und Funktheorie | 34 |
3.3 - Elektrische und elektronische Bauteile | xx |
3.4 - Elektronische Schaltungen und deren Merkmale | xx |
3.5 - Modulations- und Übertragungsverfahren | xx |
3.6 - Sender und Empfänger | xx |
3.7 - Antennen und Übertragungsleitungen | xx |
3.8 - Wellenausbreitung und Ionosphäre | xx |
3.9 - Messungen und Messinstrumente | xx |
3.10 - Störemissionen, -festigkeit, Schutzanforderungen, Ursachen, Abhilfe | xx |
3.11 - Elektromagnetische Verträglichkeit, Anwendung, Personen- und Sachschutz | xx |